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Jugendschutz

Aufgrund der vielen Anfragen in zum Thema Alter, Konzertlänge und Jugendschutz
bieten wir euch hier einen kleinen Service an und erklären, wie das Ganze gesetzlich
geregelt ist. Hier der offizielle Wortlaut im Gesetz:

Unter 18 Jahre zum Konzert:
Am 1. April 2003 trat das aktualisierte Jugendschutzgesetz in Kraft. Unter
anderem wurde der Begriff der “erziehungsbeauftragten Person” klarer als bisher
definiert. Kurz gefasst bedeutet das:

Aus §4 Abs.1 Jugendschutzgesetz ist zu entnehmen, dass Jugendlichen über 16 Jahren und Jugendlichen unter 18 Jahren über 24 Uhr hinaus der Gaststätten- und Discothekenbesuch/Festivalgeländebesuch erlaubt ist, wenn sie in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person sind. Erziehungsbeauftragte Person kann gem.
§1 Abs. 1 Nr.4 jede Person über 18 Jahren sein, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person (in der Regel die Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Übertragen die Eltern die Aufsicht über ihren Sohn/Tochter auf eine Person über 18 Jahre (Aufsichtsperson), so dürfen sich minderjährige Jugendliche auch nach 24 Uhr in der Discothek/Festivalgelände aufhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Aufenthalt im Beisein der Aufsichtsperson erfolgt. Die Aufsichtsperson muss sich also zusammen mit dem Jugendlichen in der Discothek/Festivalgelände aufhalten und mit ihr zusammen die Discothek/Festivalgelände wieder verlassen.

Um bei möglichen Kontrollen der Aufsichtsbehörden hier auf der sicheren Seite zu sein, sollte man vom Jugendlichen und der Aufsichtsperson eine schriftliche Vereinbarung der Eltern vorlegen lassen, die zusammen mit dem Personalausweis des Aufsichtspflichtigen, des Jugendlichen und der
personensorgeberechtigten Person (Eltern) beim Eintritt einbehalten wird.

Personen unter 16 Jahren haben generell nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt!

Das entsprechende Formular, das auszufüllen ist, stellen wir euch hier zum Download:

Aufsichtsübertragung

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